Dieses seitliche Rückwärtsfallen bzw. der seitliche Sturz endend auf den Hinterkopf (also ein seitlicher Sturz in Rückwärtsbewegung) spricht gegen die Darstellung der Verteidigung, zumal bei Annahme, die Tasche sei ohne Gegenwehr der Privatklägerin in deren Armbeuge hängen geblieben, ein Sturz nach vorne viel wahrscheinlicher gewesen wäre. In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft ist festzuhalten, dass das Rückwärts-