157 RZ 79 ff.). Aus den Akten geht ebenfalls hervor, dass der Beschuldigte diese Tat beging, um an Geld für seine krebskranke Mutter zu kommen, mit welcher er am Vorabend der Tat telefonischen Kontakt hatte. Es handelte sich damit alles andere als um eine rein zufällige Tat. Der Tatplan bestand am Vorabend bereits immerhin in dem Ausmass, dass sich der Beschuldigte vorgenommen hatte, am nächsten Tag jemandem auf der Strasse die Handtasche zu entwenden.