Er gab anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme vom 13. März 2025 (pag. 898 ff.) auf Fragen zur Sache zu Protokoll, es gehe ihm schlecht und er sei seit zwei Jahren und drei Monaten im Gefängnis. Was er gemacht habe, habe er nicht gewollt. Er habe nicht damit gerechnet, dass sich die Dame verletze (pag. 898 Z. 15 ff.). Zu den Vorwürfen des Raubs und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage im Allgemeinen erklärte er, dies nicht gemacht zu haben. Er erklärte, gedacht zu haben, ein Raub begehe, wer mit einer Waffe in eine Bank oder in ein Geschäft gehe. Als er die Tasche genommen habe, habe er nicht gedacht, dass dies ein Raub sei.