Links, schräg hinter ihm, ist der Beschuldigte zu sehen. Dieser nähert sich dem Polizisten von schräg hinten, überholt diesen linksseitig und ergreift die Tasche am Bändel der Tasche im Bereich, wo der Bändel mit der Tasche verbunden ist. Er dreht sich zum Polizisten um und zieht kräftig an der Umhängetasche. Er erklärt dabei, das sei das erste Mal gewesen und dann habe er ein zweites Mal gezogen, was er auch entsprechend demonstriert. Dann deutet er an, dass sie in seine Richtung gestürzt sei. Der Beschuldigte wurde sodann im Rahmen der Berufungsverhandlung erneut befragt. Er gab anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme vom 13. März 2025 (pag.