zurückgegangen (pag. 135 RZ 45) und habe versucht, nochmals Google-Play Karten zu kaufen, aber die Bankkarte sei zwischenzeitlich schon gesperrt gewesen (pag. 135 RZ 46, pag. 535 RZ 22). Insgesamt habe er mit der gestohlenen Bankkarte 4 Google-Play Karten à je CHF 50.00 und die Papers (Zigarettenpapier) gekauft (pag. 140 RZ 286 f., pag. 535 RZ 4), also Einkäufe im Gesamtwert von CHF 203.40 getätigt. Diese habe er mittels Karte der Privatklägerin durch die kontaktlos-Funktion bezahlt (pag. 135 RZ 51). Anlässlich der Hauptverhandlung räumte er diese Käufe ebenfalls ein (pag. 534 RZ 21 ff.).