Er gab in der Voruntersuchung an, bereits am Vorabend geplant zu haben, jemandem die Tasche zu stehlen (pag. 136 RZ 78, pag. 157 RZ 81). Aus diesem Grund sei er in den Bus gestiegen und habe die Menschen beobachtet (pag. 136 RZ 79). Er habe dann die Frau gesehen und habe sich dazu entschlossen, ihr die Tasche zu stehlen (pag. 136 RZ 80). Er könne nicht genau sagen, wann er diesen Entschluss gefasst habe (pag. 158 RZ 89). Anlässlich der Hauptverhandlung bestritt er, bereits zuvor vorgehabt zu haben, etwas zu stehlen (pag. 530 RZ 12). Er habe sich letztlich für diese Frau entscheiden, weil sie die einzige Person gewesen sei, die er im Bus gesehen habe (pag. 136 RZ 83, pag.