Er habe nicht gewollt, dass sie zu Boden falle und sich verletze (pag. 139 RZ 263 ff.). Er habe nie daran gedacht, dass die Frau zu Boden fallen bzw. sich verletzten würde (pag. 151 RZ 128 f.), er sei überrascht darüber gewesen (pag. 533 RZ 11). Wenn er dies gewusst hätte, hätte er ihr die Tasche nicht weggenommen (pag. 151 RZ 129 f., pag. 533 RZ 11 f.). Als er sie auf den Kopf habe fallen sehen, habe ihm dies wehgetan. Er habe gedacht, dass es schlimm sei, denn sie sei eine alte Person und sei auf den Boden gefallen (pag. 151 RZ 141 ff.). Er habe sich schlecht gefühlt (pag. 159 RZ 158) und er schäme sich dafür (pag. 534 RZ 7). Er habe nicht gewusst, dass sie derart verletzt worden sei,