531 RZ 3, 7). Als Grund für den Fall gab der Beschuldigte in der Voruntersuchung an, die Frau sei wegen der Tasche (eventuell, weil er stark daran gezogen habe, pag. 159 RZ 143) gefallen und «glaublich», weil sie «Beinprobleme» gehabt habe (als Gründe für diese Vermutung nannte er den Gehstock, die Gangart, sowie das Gehen in sehr langsamem Tempo und mit kleinen Schritten; pag. 137 RZ 116 ff.). Sie sei ein wenig langsam gelaufen, deshalb habe er von Beinproblemen gesprochen, aber wissen tue er dies nicht (pag. 160 RZ 192 f.). An der Hauptverhandlung konnte er sich nicht mehr erklären, wieso die Privatklägerin umgefallen sei (pag. 531 RZ 12) und gemäss ihm sei diese entgegen seinen frühe-