Zur von der Privatklägerin umschriebenen Kleidung des Mannes bei der Ecke der Kirche ist ergänzend festzuhalten, dass sie von einem dunkelgrünen Mantel mit Pelz und einer Kappe sprach (pag. 122 Z. 70). Zudem führte sie im Zusammenhang mit diesem Mann an, dass dieser an der Ecke bei der Kirche gestanden sei, sie in der Gasse weitergegangen sei und er ebenfalls in diese Richtung gegangen sei (pag. 122 Z. 74 f.). 9.2.8 Aussagen des Beschuldigten Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten wie folgt zusammengefasst (pag. 727 ff., S. 14 ff.