dies mit Schmerzen in der linken Schulter (pag. 99). Im Weiteren ist festgehalten, dass beim Eintreffen des Rettungsdienstes ein kaputter Regenschirm zwei Meter hinter ihr am Boden gelegen sei (pag. 99). Am 16. Februar 2023 – also knapp zwei Monate nach dem Vorfall – wurde die Privatklägerin parteiöffentlich delegiert einvernommen (pag. 120 ff.). Diese Einvernahme fand unter besonderen Gegebenheiten statt. So wurde zunächst durch den Protokollführer vermerkt, dass sich die Kommunikation aufgrund der Schwierigkeiten, welche die Privatklägerin beim Hören und Sprechen habe, merklich schwierig gestaltet habe (pag. 121 Z. 19 f.).