106). Das IRM hält in seinem Bericht fest, Hinweise auf geformte Verletzungen als konkreten Hinweis für die Einwirkung eines bestimmten Gegenstands hätten sich nicht gefunden. Positiv festgestellt wurde, dass die festgestellten Befunde eher frisch imponieren würden und zeitlich mit einer Entstehung am Morgen des 19. Dezember 2022 vereinbar seien. Die Befunde aus den bildgebenden Untersuchungen des Kopfs der Privatklägerin könnten Folge stumpfer Gewalteinwirkung durch einen Sturz mit Kopfanprall sein. Die durch das IRM festgestellte Gefährdung des Lebens begründete dieses wie folgt: