Gemäss IRM seien die Verletzungen am Kopf durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden, eine Entstehung im Rahmen eines Sturzes mit linksseitigem Kopfanprall sei denkbar. Die Verletzungen am Jochbogen und an der Schulter seien ebenfalls auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen. Diese seien zeitlich frisch und mit der Entstehung am Morgen des 19.12.2022 vereinbar, wobei diese ebenfalls durch den Sturz entstanden sein könnten. Die Verletzungen am Kopf führten gemäss IRM zu einer akuten Gefährdung des Lebens der Privatklägerin, welche durch ärztliche Intervention abgewendet werden konnte.