80 f.) des Beschuldigten erkennbar. 9.2.5 Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes KTD (nachfolgend KTD) vom 19. Januar 2023 inkl. Fotodokumentation (pag. 109 ff.) Gemäss KTD-Bericht sei am 20. Dezember 2023 (ab 11:35 Uhr) die körperliche Untersuchung der Privatklägerin durch das Institut für Rechtsmedizin IRM (nachfolgend IRM) im Z.________ (Krankenhaus) erfolgt, welche aber nur eingeschränkt möglich gewesen sei, da die Privatklägerin insbesondere beim Bewegen schmerzgeplagt gewesen sei.