165 f.) entnommen werden. Die Tasche wurde der Privatklägerin am 20. Dezember 2022 wieder zurückgegeben (pag. 168). 9.2.4 Videoüberwachung der G.________-Tankstelle Wie bereits dargelegt, konnte durch den Sohn des Opfers in Erfahrung gebracht werden, dass kurz nach der Tat an der G.________ Tankstelle, F.________(Strasse), Biel, der I.________ Tankstelle, H.________ (Strasse), 2504 Biel und am Kiosk in der J.________(Veranstaltungsort) in Biel mehrere Einkäufe mit der dem Opfer gestohlenen Q.________(Bankkarte) getätigt bzw. versucht wurden (pag.