9.2.3 AQ.________ (Bankunterlagen) Dass die Privatklägerin vor dem Vorfall effektiv auf der V.________(Bank) war und Einzahlungen tätigte, ist der Kopie des Einzahlungsbüchleins (pag. 88) zu entnehmen; ebenso geht aus der von der Privatklägerin eingereichten Bankübersicht hervor, dass nach dem Vorfall ab 11:03 Uhr verschiedentliche Belastungen des Q.________-Kontos sowie Versuche dazu erfolgten, dies allesamt in Biel (pag. 133). Eine Übersicht über das Deliktsgut und den Deliktsbetrag betreffend Vorwurf des Raubs kann dem Deliktsblatt vom 17. Februar 2023 (pag. 165 f.) entnommen werden.