tation zusammengestellt worden sei. 9.2.2 Wahrnehmungsbericht vom 19. Dezember 2022 (pag. 96 f.) Kantonspolizist U.________ fasste die Ereignisse kurz nach dem Vorfall im Wahrnehmungsbericht übersichtlich zusammen (was. 96 f.), was ebenfalls in die erstinstanzliche Urteilsbegründung aufgenommen wurde (pag. 722, S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Am 19.12.2022 um 10:42 Uhr wurde seitens der Ambulanz eine Polizeipatrouille an den E.________(Strasse) in Biel gerufen, da eine verletzte Frau am Boden vorgefunden wurde, welcher die Handtasche fehlte. Die Dame (Frau C.__