8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 730 f.; S. 17 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Für das oberinstanzliche Verfahren sei an dieser Stelle festgehalten, dass das Gericht im Rechtsmittelverfahren für die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des angeklagten Sachverhalts auf die Begründung der Vorinstanz verweisen kann (Art. 82 Abs. 4 StPO).