Dies, indem der Beschuldigte in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, die zuvor entwendete P.________(Bankkarte) (vgl. Ziff. 1 AKS) eingesetzt und mittels der Zahlungsfunktion «kontaktloses Zahlen» insgesamt 4 Google Play-Karten im Wert von insgesamt CHF 200.00 sowie eine Packung Zigarettenpapier im Wert von CHF 3.40 gekauft habe sowie weitere 4 Google Play-Karten im Wert von insgesamt CHF 200.00 sowie eine Packung Zigarettenpapier im Wert von CHF 3.40 versucht habe zu kaufen. Die Deliktssumme belaufe sich insgesamt auf CHF 203.40.