7 tungsbusse von CHF 800.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 8 Tage) rechtskräftig (Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Durch die Kammer zu überprüfen sind demgegenüber die angefochtenen Punkte gemäss Ziff. I.1. (Schuldspruch wegen [qualifizierten] Raubs) und Ziff. I.2. (Schuldspruch wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.