b. betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage gemäss Art. 147 StGB (mehrfach und teilweise versucht begangen); - beides jeweils zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin C.________; sowie der an die Straf- und Zivilklägerin C.________ zugesprochenen Zivilforderungen: a. Genugtuung von CHF 20'000.00; b. Schadenersatz von CHF 1'345.35; c. jeweils zuzüglich Schadenszins von 5% seit dem 19.12.2022 bzw. 29.06.2023; d. Gutheissung der Schadenersatzklage dem Grundsatz nach bei einer Haftungsquote von 100% II.