6 2. Das DNA-Profil (PCN .________) und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten seien nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 Bst. c i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers und des amtlichen Vertreters der Privatklägerin sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).