Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 9. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen geringfügigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz; 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 8 von Tagen); II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des qualifizierten Raubes, begangen am 19. Dezember 2022 in Biel z.N. von C.________ (Deliktssumme CHF 812.00) gemäss Ziff. 1 AKS;