4. A.________ sei für den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch gemäss Ziff. I.4 des erstinstanzlichen Urteils zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00, zu verurteilen. Die Untersuchungshaft sei im Umfang von 15 Tagen auf die Geldstrafe anzurechnen. 5. Die Zivilklage sei abzuweisen, unter Kosten und Entschädigungsfolgen.