2. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 9. Januar 2024 betreffend die Schuldsprüche nach Ziff. I.3, I.4, und I.5 aufgrund des Diebstahls (geringfügig) und des Hausfriedensbruchs, begangen am 21. Oktober 2022 in Biel sowie der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 17.-19. Dezember 2022 in Biel, und die mit den Schuldsprüchen nach Ziff. I.3 und I.5 einhergehende Verurteilung zu einer Übertretungsbusse, in Rechtskraft erwachsen ist.