3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 27. Februar 2025 (pag. 891 ff.), ein Führungsbericht beim Regionalgefängnis Burgdorf, datierend vom 21. Februar 2025 (pag. ff.) sowie Berichte im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung bei der Stadt Biel, Abteilung Bevölkerung Fremdenpolizei, datierend vom 18. Februar 2025 (pag. 883 f.) und beim Staatssekretariat für Migration SEM (nachfolgend SEM), datierend vom 11. Februar 2025 (pag. 880 f.), eingeholt.