3 2. Zur Bezahlung von CHF 20'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 19.12.2022 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 sowie Art. 126 Abs. 3 StPO weiter erkannt: