macht im oberinstanzlichen Verfahren für den Zeitraum vom 4. April 2024 bis zum 23. April 2025 einen Zeitaufwand von total 17.25 Stunden geltend (pag. 563 ff.). Vorab sind die Positionen für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 23. April 2025 (inkl. telefonische Mitteilung des Urteilsdispositivs) der tatsächlichen Dauer anzupassen, woraus eine Kürzung um zweieinhalb Stunden resultiert. Die gelend gemachte Nachbetreuung sowie die Lektüre der oberinstanzlichen Urteilsbegründung sind gesamthaft mit einer halben Stunde zu vergüten, was eine weitere Kürzung um eine Stunde ergibt.