Bei dieser Ausgangslage ist das x-fache, manchmal tägliche, wenn auch meist kurze Aktenstudium von wenigen Minuten im Jahr 2023 im Umfang von rund fünfeinhalb Stunden als über dem gebotenen Zeitaufwand zu qualifizieren und um drei Stunden zu kürzen. Die Aufwendungen im Jahr 2024 wurden bereits von der Vorinstanz aufgrund der effektiven Dauer der Hauptverhandlung um drei Stunden gekürzt. Gesamthaft resultiert damit eine Kürzung der geltend gemachten 38 Stunden um sechs Stunden. Für die konkrete Berechnung wird auf das nachfolgende Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___