Letztere wäre für den Beschuldigten sicherlich deutlich spürbar gewesen. Auch die Schwierigkeit des Prozesses ist höchstens als durchschnittlich, eher als unterdurchschnittlich, zu bezeichnen, lag doch der ganze Fokus einzig und allein auf der Beweiswürdigung. Bei dieser Ausgangslage ist das x-fache, manchmal tägliche, wenn auch meist kurze Aktenstudium von wenigen Minuten im Jahr 2023 im Umfang von rund fünfeinhalb Stunden als über dem gebotenen Zeitaufwand zu qualifizieren und um drei Stunden zu kürzen.