19 Selbst wenn es erstaunen mag, dass es dem Beschuldigten bei seinen finanziellen Verhältnissen möglich war, Geld beiseitezulegen, hat es die Staatsanwaltschaft unterlassen, diesbezüglich genauere Abklärungen bei der Arbeitgeberin des Beschuldigten zu tätigen. Der Beschuldigte selbst gab an, mit seinem Einkommen klarzukommen und mit verschiedenen Gläubigern Ratenzahlungen vereinbart zu haben (pag. 39, Z. 149 ff.; pag. 46, Z. 24-31 und pag. 50, Z. 216-219).