31, Z. 197 f.). Auch führte der Beschuldigte in plausibler Weise aus, dass er bereits seit langer Zeit Hartgeld sammelte und dieses sowohl in einem Sparschwein im Schlafzimmer als auch im eigenen Keller in einem Topf aufbewahrte, wobei ersteres von diversen Zeugen bestätigt wurde und im Einklang mit den Auszügen des Bankkontos des Beschuldigten bei der Credit Suisse steht. Selbst wenn der Beschuldigte im Topf im Keller noch weitere Rollen gelagert hätte, so wären diese bei Sicht durch die Holzstäbe und geschlossener Kellertüre kaum sichtbar gewesen (vgl. pag. 81).