Der Beschuldigte parkierte sein Fahrzeug gemäss eigenen Aussagen etwas abseits des Rummels bei den Containern beim Durchgang zum Industriegebiet. Er vermutete weiter, dass sich der Täter hinter den Containern versteckte und dieser von dort zur Fahrertüre gekommen sei. Dieser verschwand anschliessend in die Dunkelheit im Industriegebiet (pag. 422, Z. 32 ff. und pag. 548, Z. 17 ff.). Zudem sei der Täter schwarz gekleidet gewesen (pag. 422, Z. 41). Da der Tatort fotografisch nicht dokumentiert wurde, sind die Aussagen des Beschuldigten jedenfalls nicht zu widerlegen. Vielmehr entspricht seine Zeichnung auf pag. 35 seinen Aussagen.