Hätte er einen Raubüberfall vortäuschen wollen, so wäre anzunehmen, dass der Beschuldigte eine geeignetere Örtlichkeit ausgewählt und eine Version vorgebracht hätte, bei der er kein derartiges Fehlverhalten hätte einräumen müssen. Dass trotz belebter Örtlichkeit und trotz Zeugenaufruf niemand den Raub wahrgenommen hat, ist – entgegen den Ausführungen im Anzeigerapport – ebenfalls plausibel. Der Beschuldigte parkierte sein Fahrzeug gemäss eigenen Aussagen etwas abseits des Rummels bei den Containern beim Durchgang zum Industriegebiet.