Dabei schilderte er den Raub an einer Örtlichkeit, die zur fraglichen Zeit belebt war und bei der verschiedene Videoüberwachungen bestehen, was ihm bekannt sein musste. Er machte zum vorherigen Ablauf im Zusammenhang mit dem Leeren der Automaten, Geldzählen, Geldlagern etc. zunächst falsche Angaben und erklärte dies schliesslich mit seinem eigenen Fehlverhalten der Arbeitgeberin gegenüber, womit er sich also selbst belastete.