klang. Auch wenn dieses Vorgehen als ungewöhnlich zu bezeichnen ist, konnte der Beschuldigte damit einerseits die Herkunft des Geldes sowie andererseits den Grund für die Ein- und Auszahlungen nachvollziehbar und glaubhaft erklären. Glaubhaft erscheint nach Auffassung der Kammer im Übrigen auch die Aussage, wonach er seit dem Vorfall kein Hartgeld mehr sammle. Er habe Angst gehabt, dass man es wieder bei ihm zuhause holen komme. Bei der Polizei habe es geheissen, Münz zu sammeln sei nicht normal. Er habe sich gefühlt, als ob er eine Krankheit hätte (pag. 550, Z. 23 ff.).