Die einbezahlten Zwanzigrappenstücke können nämlich, folgt man dem Beschuldigten, nicht von der Lavage stammen, können dort doch ausschliesslich Euros, Einfranken- sowie Zweifrankenstücke und Fünfliber eingeworfen werden (vgl. pag. 547, Z. 36-39). Dies wird denn auch im Anzeigerapport so festgehalten (pag. 7). Er konnte auch glaubhaft darlegen, weshalb er bereits zwei Tage nach seiner Einzahlung vom 15. August 2022 erneut derart viel Münz einbezahlt hat. Er führte aus, es habe sich bei der Einzahlung vom 17. August 2022 um Geld seines Stiefvaters gehandelt. Dieses habe er direkt wieder abgehoben (pag. 550, Z. 12 f.). Diese Aussagen stehen mit den Detailauszügen auf pag. 277 ff. im Ein-