552, Z. 4). Auf weitere Ein- bzw. Auszahlungen betreffend sein Konto bei der Credit Suisse angesprochen, führte er glaubhaft aus, er habe das Hartgeld auf der Bank in einen Automaten werfen können, der es gezählt habe. Danach habe er sich die Noten auszahlen lassen, da man damit besser bezahlen könne als mit «Zwänzgis» (pag. 549, Z. 9 ff.). Die entsprechenden Einzahlungen des Beschuldigten unterstützen seine Aussagen, wonach er Hartgeld gesammelt habe. Die einbezahlten Zwanzigrappenstücke können nämlich, folgt man dem Beschuldigten, nicht von der Lavage stammen, können dort doch ausschliesslich Euros, Einfranken- sowie Zweifrankenstücke und Fünfliber eingeworfen werden (vgl. pag.