Dabei schilderte er den Ablauf nach wie vor konstant. Dass die Aussagen etwas weniger detailliert waren als noch bei früheren Einvernahmen, ist mit dem Zeitablauf (die Hauptverhandlung fand am 28. Februar 2024 statt) zu erklären. Er begründete abermals, dass er zunächst gelogen habe, weil er etwas Verbotenes getan und er Angst gehabt habe, von seiner Arbeitgeberin dafür belangt zu werden (pag. 423, Z. 26 ff.). Er belastete sich auch selbst, indem er indirekt zugab, diesbezüglich nur die Wahrheit gesagt zu haben, weil es von der Zeit her mit den Kameraaufnahmen nicht schlüssig gewesen sei (pag. 423, Z. 29 f.).