Ausserdem ist die vom Beschuldigten erwähnte Restzahlung von CHF 160.00 dem Bankkontoauszug der Credit Suisse zu entnehmen: Der Beschuldigte erhielt am 7. Oktober 2022 den erwähnten Betrag von einer Drittperson überweisen (pag. 135). Die Einzahlung von CHF 791.00 (199 Zweifrankenmünzen und 393 Einfrankenmünzen) erklärte der Beschuldigte sodann damit, dass dieses Geld von seinem Stiefvater gekommen sei. Es sei das Geld für die Lavage, das über den Vater laufe, da er selbst ja nur ausgeholfen habe. Das seien Noten gewesen und er habe es genau gleich gemacht, wie bei den CHF 300.00 bereits beschrieben. Er habe die Noten in den Sack der Arbeitgeberin getan und mit dem Münz getauscht.