55, Z. 158 ff.). Er erklärte, er habe nicht so gerne Noten, weshalb er die CHF 300.00 entgegengenommen habe und aus dem Sack der Arbeitgeberin CHF 300.00 Münz genommen und dieses mit den Noten ausgetauscht habe. Dieses Münz habe er anschliessend in den Blumentopf gelegt, bevor er es einbezahlt habe (pag. 55, Z. 164 ff.). Auch wenn diese Vorgehensweise nicht üblich ist, so erscheinen die Aussagen des Beschuldigten glaubhaft, machte er doch bereits vorher geltend, dass er gerne Münz sammle und dieses im Topf im Keller deponiere. Ausserdem ist die vom Beschuldigten erwähnte Restzahlung von CHF 160.00 dem Bankkontoauszug der Credit Suisse zu entnehmen: