53, Z. 49 ff.). Danach gefragt, wieso er das Geld nicht einfach bei der Post auf sein Konto einbezahlt habe, führte er aus, dies mache er seit Jahren so und er habe das Gefühl, dass das Geld im Keller sicher sei (pag. 54, Z. 112 ff.). Nach verschiedenen Ein- und Auszahlungen auf sein Bankkonto bei der Credit Suisse gefragt, erklärte der Beschuldigte in glaubhafter Weise, dass die Einzahlung vom 22. Oktober 2022 (150 Zweifrankenmünzen) aus dem Verkauf eines Scooters stamme. Der Käufer habe ihm CHF 300.00 in bar bezahlt und ein paar Tage später CHF 160.00 auf sein Konto überwiesen (pag. 55, Z. 158 ff.).