Dass er Hartgeld gesammelt hat, wurde denn auch durch diverse Zeugen bestätigt (vgl. E. II.11.4.2 hiervor). Die vierte Einvernahme fand am 4. Januar 2023 und damit rund zweieinhalb Monate nach dem Vorfall statt. Der Beschuldigte bestätigte, dass er in seinen ersten beiden Einvernahmen betreffend die Leerung der Kasse und das «Rölleli» machen gelogen hatte (pag. 52, Z. 44 f.). Weiter bestätigte er seine bisherigen Aussagen zum Ablauf und zu den bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Rollen (pag. 53, Z. 49 ff.).