552, Z. 25 ff.). Die vom Beschuldigten ins Feld geführten gesundheitlichen Probleme erklären denn auch plausibel sein nicht ganz konformes Verhalten mit dem jeweils eingesammelten Münz (er wollte mit dem schweren Münz keine Treppen steigen), weshalb die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten ebenfalls glaubhaft erscheinen. Auf die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Münzrollen mit dem Stempel der Arbeitgeberin angesprochen, führte der Beschuldigte aus, er habe diese über einen Zeitraum von locker drei Jahren angespart. Er habe das Geld im grossen Sparschwein im Schlafzimmer deponiert.