Der genannte Grund deckt sich mit dem, was der Beschuldigte im weiteren Verlauf als Motiv für die anfänglichen Falschaussagen angab. In der darauffolgenden dritten Einvernahme vom 3. November 2022 äusserte der Beschuldigte sich einlässlich zu den Vorgängen vor dem Raub. Dabei erklärte er, die Geldautomaten wohl am Sonntag oder eventuell auch erst am Dienstag vor dem Raub geleert zu haben, wobei er dann das Geld in der Lavage deponiert habe, was verboten sei (pag. 46, Z. 39 ff.). Der Beschuldigte führte aus, er habe sich nicht an die Regeln gehalten, weil er zu faul gewesen sei, den Sack jedes Mal mitzunehmen und damit die Treppe hochzulaufen. Er habe Mühe mit der Atmung (pag.