15 fragt. Dieser blieb bei seiner Version (pag. 38, Z. 56 und 61 und pag. 40, Z. 169), weshalb sich daraus nichts Neues ableiten lässt. Der E-Mail vom 2. November 2022 des Beschuldigten ist zu entnehmen, dass dieser bereits rund zwei Stunden nach der gleichentags erfolgten Einvernahme die Polizei informierte, dass er bezüglich das Leeren der Geldautomaten nicht die Wahrheit gesagt habe. Er habe Angst gehabt, dass man ihn dafür belangen könnte (pag. 44). Der genannte Grund deckt sich mit dem, was der Beschuldigte im weiteren Verlauf als Motiv für die anfänglichen Falschaussagen angab.