Dies erklärt nach Auffassung der Kammer dessen Aussage, wonach er möchte, dass seine Arbeitgeberin entschädigt werde. Diese Schilderung und auch die enttäuschte Reaktion des Beschuldigten über das Verhalten seiner Arbeitgeberin ist lebensnah beschrieben und wirkt authentisch. Bei der Schilderung des Vorgefallenen gibt es keinen Strukturbruch zum vorher Geschilderten. Der Beschuldigte konnte die kurze Sequenz des Überfalles detailliert beschreiben. Auch erwähnte er in freier Erzählung und von sich aus, er glaube nicht, dass der Täter richtig Deutsch sprechen könne (pag. 29, Z. 66 f.).