Auch die damalige Lebenspartnerin des Beschuldigten führte in zurückhaltender Weise aus, sie wisse nicht, ob er das Münz jeweils einbezahlt habe. Sie selber habe Münz gesammelt und daraus später Noten gemacht (pag. 421, Z. 6 f.). Die Kammer erachtet die Zeugenaussagen daher als glaubhaft. Auch die Ausführungen der Arbeitgeberin des Beschuldigten – welche potenziell vom Beschuldigten geschädigt worden ist, sollten die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zutreffen – legen nahe, dass dieser in all den Jahren der Zusammenarbeit keinen Anlass dazu gegeben hat, an der Qualität seiner Arbeit oder an seiner Integrität zu zweifeln.