Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Zeugen zurückhaltende Aussagen machten, die nicht zu erwarten wären, wenn es ihnen nur darum gegangen wäre, den Beschuldigten zu entlasten. So sagte die Schwester des Beschuldigten aus, sie habe die «Kässeli» bei diesem nicht gesehen (pag. 415, Z. 5). Sie führte auf Frage der Verteidigung des Beschuldigten aus, es sei schwer zu sagen, seit wann ihr Bruder das Münz gesammelt habe (pag. 415, Z. 33 f.). Auch die damalige Lebenspartnerin des Beschuldigten führte in zurückhaltender Weise aus, sie wisse nicht, ob er das Münz jeweils einbezahlt habe.