420 f.) und einen langjährigen Freund des Beschuldigten (pag. 418 f.). Alle bestätigten übereinstimmend, dass der Beschuldigte seit Jahren Hartgeld sammle (pag. 414 f., Z. 37 ff.; pag. 418 f., Z. 42 ff. und pag. 420 f., Z. 44 ff.). Weiter gaben alle zu Protokoll, sich nicht vorstellen zu können, dass der Beschuldigte von seinem Arbeitgeber Geld entwendet habe und bei der Polizei einen Raub fingiert und zur Anzeige gebracht haben könnte (pag. 414, Z. 26 ff.; pag. 418, Z. 31 ff. und pag. 420, Z. 35 ff.).