________ (Ort) Die Verteidigung reichte bei der Vorinstanz den fraglichen Betreuungsvertrag mit Schreiben vom 12. Februar 2024 ein (pag. 393 ff.). Dem Vertrag ist zu entnehmen, dass dieser am 21. Dezember 2023 zwischen der C.________ SA und dem Beschuldigten abgeschlossen wurde und die Überwachung der Reinigungsanlage für die «________», in ________ (Ort), per 1. Januar 2024 dem Beschuldigten übertragen wurde. 11.4 Subjektive Beweismittel 11.4.1 Vorbemerkung